Vorstand beim NPD-Bundesparteitag 2006
In diesem Jahr hat die Bundesrepublik Deutschland gleich zwei Anlässe zu feiern: 2009 steht jenseits des Rheins ganz im Zeichen des sechzigjährigen Bestehens der BRD, zudem jährt sich im November der Mauerfall zum zwanzigsten Mal. Zwei Ereignisse, welche den Deutschen die Bedeutung von Demokratie und Völkerverständigung vor Augen geführt haben. Könnte man zumindest meinen. Im heutigen Deutschland existieren wie fast überall sogenannte ‚Parallelgesellschaften’, wie Politiker gerne jene Bevölkerungsgruppen nennen, deren Idealbild der Nation mit der humanistischen Präambel ihrer Verfassung kollidiert. Zu einer solchen deutschen, in diesem Fall rechtsextremen, Parallelgesellschaft gehörte auch die Ende März von Innenminister Wolfgang Schäuble verbotene Jugendorganisation „Heimattreue Deutsche Jugend – Bund für Umwelt, Mitwelt und Heimat e.V.“, kurz HDJ. Mit dem Verbot, so heißt es, sei ebenfalls ausgeschlossen, dass sich diese „Rattenfänger“, wie der Bundesinnenminister den Verein charakterisierte, unter anderem Namen neu gründen und versammeln.
Zeltlager samt Führerbunker und Unterricht in Rassenideologie
Nicht nur die Abkürzung dieses scheinbar unpolitischen Jugendvereins erinnert an die Hitlerjugend (HJ), auch Unternehmungen und Veranstaltungen erzogen die Kinder und Jugendliche nach Vorbild der NS-Ideologie. Dabei gehörten Kampfübungen mit Holzschwertern für die Jungen einerseits, und das Instruieren der Mädchen in Küchen- und Haushaltaufgaben andererseits noch zu den harmloseren Beschäftigungen, die der Veranstaltungsplan der HDJ-Zeltlager vorschrieb. Ebenso könnte die Tatsache, dass die Teilnehmer spezielle Uniformen trugen, welche Eingeweihten Rückschlüsse auf den Rang ihres Trägers innerhalb des Vereins ermöglichten, auf den ersten Blick nebensächlich erscheinen. Ferner stand auf dem Pflichtprogramm für die meist Minderjährigen täglicher Unterricht in Rassenideologie, der dazu dienen sollte, ihnen die Notwendigkeit der Blutreinheit für das Fortbestehen des deutschen Volkes einzuschärfen. Der Unterricht fand in einem Zelt statt, an dessen Eingang ein Schild mit der Aufschrift ‚Führerbunker’ angebracht war – geschrieben in altdeutscher, mit dem NS-Regime konnotierter Schrift.
Im Führerbunker legten die Minderjährigen, die zumeist von ihren Eltern für eines dieser in der deutschen Provinz stattfindenden Lager angemeldet wurden, zudem regelmäßige Tests zu biografischen Angaben und Errungenschaften berühmter Nazipersönlichkeiten ab. Daneben wurde den Kindern eine ideologisierte Ereignisfolge im Hitlerdeutschland der 1930er und 1940er Jahre eingebläut: „Wer ist für den Ausbruch des Zweiten Weltkriegs verantwortlich?“. Im Führerbunker lautete die einzig richtige Antwort „die Alliierten“. Die Besinnung auf die eigene Überlegenheit nahm deutlich nationalsozialistische Ausmaße an. So gingen die Lageraufseher nicht gegen die Gewalt vor, der beispielsweise der geistig behinderte Sohn einer ehemaligen Funktionärin der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) zum Opfer fiel als er von anderen Lagerteilnehmern geknebelt, eingesperrt und misshandelt wurde. Immerhin hat diese Tat die Mutter am Ende einlenken lassen: Sie schickte ihre fünf Kinder nie wieder in ein Zeltlager der HDJ. Seit sie selbst aus der Partei ausgetreten ist, lebt sie mit ihren Kindern auf der Flucht vor der eigenen Vergangenheit. Nun dürfen die musikalischen Kinder der ehemaligen Anführerin aus Niedersachsen auch wieder Lieder jüdischer Komponisten hören und spielen. Kulturgut, das die HDJ sowohl im Lager als auch daheim strengstens verboten hatte.
Die schizophrene Vorgehensweise der Bundesregierung im Kampf gegen Fremdenfeindlichkeit und Shoah-Leugnung
Der nun verbotene Verein wurde 1990 gegründet und hatte zuletzt mehr als 400 offizielle, aktive Mitglieder. Die Dunkelziffer war weit größer. Vorrangiges Ziel der HDJ war es, die größtenteils Minderjährigen zu einer rechtsextremen Elite auszubilden, die in einer künftigen NPD-Bundestagsfraktion landesweit ihre rassistische, antisemitische Ideologie propagieren sollte. Die Mehrheit der Bundestagsabgeordneten würde die NPD zwar lieber heute als morgen verbieten lassen, diese Bestrebung wurde jedoch im Jahr 2003 vom Bundesverfassungsgericht jäh gestoppt, da der NPD damals nicht einwandfrei verfassungsfeindliche Züge nachgewiesen werden konnten (nähere Information dazu unten).
Es scheint beinahe schizophren, was die Deutschen oftmals in ihrem – teils manisch wirkendem – Bestreben nach größtmöglicher Vielfalt, hier insbesondere der Parteienvielfalt, und geringst möglicher Konfrontation tun oder lassen. Wer innerhalb der deutschen Staatsgrenzen beispielsweise öffentlich die Shoah leugnet, verstößt gegen § 130 des Strafgesetzbuches zur Volksverhetzung und wird „mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe“ bestraft. Wie kann es also sein, dass der Anhänger der katholischen Pius-Bruderschaft, Bischof Richard Williamson, am Ende den Fängen der deutschen Justiz entkommen konnte, obwohl er genau diese Leugnung auf deutschem Boden getätigt hat? Und noch dazu vor den Kameras eines schwedischen Fernsehteams. Kurzum, die Beweislage gegen Williamson könnte nicht besser sein. Wie lässt sich im Gegenzug erklären, dass die Bundesregierung deutschen Ämtern bis heute nahelegt, keine Wunsch-Kennzeichen mit den Buchstabenfolgen ‚KZ’ und ‚SS’ zu vergeben? Die Sichtbarkeit und Schädlichkeit der NPD und Williamsons mit ihren eindeutig xenophoben Weltanschauungen dürften im Alltag wohl weitaus größer sein als Kennzeichen, in denen sich zwischen Ortsabkürzung und Nummernfolge ein ‚KZ’ oder ‚SS’ befindet.
Umso erfreulicher ist es da, dass fünf SPD-Innenminister der Bundesländer Anfang Mai eine Dokumentation vorlegten, welche die Verfassungsfeindlichkeit der NPD mit öffentlich zugänglichen Quellen belegen und die Neuaufnahme des Verbotverfahrens gegen die Partei beschleunigen soll. Darin hat auch das folgende, aktuelle Zitat des NPD-Fraktionschefs aus Mecklenburg-Vorpommern, Udo Pastörs, eine gewisse Beachtung gefunden: „Nicht nur in Mexiko grassiert die Schweinepest, sondern die intellektuelle Schweinepest grassiert auch in den Hochschulen ebenso wie gar nicht weit von hier, unter Vorsitz von Andrea [gemeint ist Angela] Merkel, in der Knesset an der Spree.“ Nicht nur sind die Äußerungen Pastörs erkennbar verfassungsfeindlich, er teilt damit im selben Atemzug antisemitische und beleidigende Rundumschläge an die Dirigenten der „Judenrepublik“ Deutschland aus. Die Reaktion des Sprechers des Bundesinnenministeriums auf die Dokumentation fiel rasch und niederschmetternd aus. Das, so wörtlich, unseriöse Papier würde noch kostenlose Werbung für die NPD machen. Im Übrigen ändere es nichts an der gegenwärtigen Haltung des Bundesinnenministeriums, das kein erneutes Verbotsverfahren gegen die NPD vorsieht.
Die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD)
Gegründet wurde die Partei 1964 während in Frankfurt zeitgleich die „Auschwitzprozesse“ stattfanden (1963-1966). Diese drei Jahre andauernden Verhandlungen waren die erste eigene juristische Aufarbeitung der NS-Vergangenheit durch die BRD – fast zwanzig Jahre nach Kriegsende. In den Nürnberger Prozessen zwischen 1945 und 1949 erhoben rein die alliierten Siegermächte Anklage gegen die Hauptkriegsverbrecher.
Derzeit ist die NPD in zwei ostdeutschen Landtagen vertreten: in Mecklenburg-Vorpommern zählt die Partei sechs Abgeordnete unter dem Fraktionsvorsitz von Udo Pastörs, in Sachsen gewann die Partei bei den letzten Regionalwahlen acht Sitze. Die Popularität der Partei obliegt einem Ost-Westgefälle. Aufgrund der Fünfprozent-Hürde scheitert die NPD seit ihrer Gründung am Einzug in den deutschen Bundestag. Auch besitzt sie keine Sitze im Europäischen Parlament, der Parteivorsitzende Udo Voigts rechnet jedoch für die Europawahlen im Juni 2009 fest mit dem Gewinn von EU-Mandaten für die NPD. Zum Vergleich: Frankreich entsendet aktuell sieben Mitglieder der Front National nach Straßburg, darunter Jean-Marie und Marine Le Pen.
Im Jahr 2003 scheiterte ein Verbotsverfahren gegen die NPD wegen Mangels an Beweisen. Damals hatte der Verfassungsschutz sogenannte V-(Vertrauens-)Männer in die oberste Führungsetage der NPD geschleust um deren Verfassungstreue zu ermitteln und – gegebenenfalls – zu widerlegen. Nachdem die NPD einige Beamten in ihren eigenen Führungsetagen enttarnt hatte und der Bund mit den gewonnen Erkenntnissen vor Gericht zog, scheiterte das Verfahren jedoch alsbald vor dem Bundesverfassungsgericht. Die Richter begründeten ihre Ablehnung damit, dass aus den von den Bundesbeamten vorgetragenen Beweismitteln nicht erkenntlich würde, welche der aufgezeichneten, verfassungswidrigen Äußerungen von V-Männern und welche von tatsächlichen NPD-Funktionären stammten.
Rédacteur :
Saskia Siebeneicher, Freiburg Allemagne